Garantiebestimmung für Bodenbeläge

Die Bodenbeläge unserer Kollektionen bieten über den Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hinaus, eine Garantie für die auf der Verpackung ersichtliche Dauer gemäß nachstehender Regelungen.

Garantiebedingungen:
Beginn der Garantie ist das in der Rechnung aufgeführte Datum des Erwerbs. Zur Wahrung Ihrer Garantie- und Gewährleistungsansprüche bewahren Sie deshalb bitte unbedingt den Kaufbeleg und das Etikett einer Verpackung mit den Inhaltsdaten auf.

Voraussetzung für Erhalt und Wahrung der Garantie ist, dass der erworbene Bodenbelag unter Beachtung der zuständigen Verlege- und Pflegerichtlinien verlegt und gepflegt und entsprechend der auf der Verpackung ersichtlichen Nutzungsklasse genutzt worden ist.

Etwaige Mängel sind dem jeweiligen Händler innerhalb von vierzehn Tagen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen und ggf. mit Bildern zu dokumentieren. Nach Anzeige des Mangels wird dieser geprüft und ggf. wird ein Ortstermin zur Besichtigung vereinbart. Bereits vor der Verlegung sichtbare Mängel, dürfen nicht verlegt werden und sind dem Händler binnen einer Woche anzuzeigen.

Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf folgende Bereiche:
– Vollflächiger Durchrieb der Nutzschicht auf einer Fläche von mindestens 1 cm²
– Delaminierung
– Starke, unübliche Farbabweichungen und Verbleichungen, vorausgesetzt die
Dielen wurden keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt.

Normale Abnutzung, absichtlich oder mutwillig verursachte Schäden, Schäden durch unsachgemäße Verlegung oder Pflege, chemische Zersetzung durch ungeeignete Putzmittel, alkalihaltige Unterböden oder Schäden aufgrund von hydrostatischem Druck, Verbrennungen, Risse, Beulen, Flecken oder Glanzverlust aufgrund von normaler Alterung oder äußerer Einflüsse sind von der Garantie nicht umfasst.

Garantieumfang:
Bei Vorliegen eines Garantiefalles werden die Mängel nach Wahl des Herstellers entweder kostenlos repariert, oder es wird über den Händler Ersatzmaterial für die bemängelten Flächen geliefert.

Entstehende Kosten für die Entfernung und Entsorgung des schadhaften und Verlegung des Austauschbodens sind kein Bestandteil der Garantie und werden nicht übernommen.

Folgeschäden, wie z.B. Einschränkung bei der Nutzung von Räumen, verspäteter Vermietungszeitpunkt etc., welche mit der Entfernung oder der Wiederverlegung des betroffenen Materials in Zusammenhang stehen, sowie jeder weitere Schadenersatz für Neben- oder Folgeschäden werden ebenfalls ausgeschlossen.

Eigenmächtig durchgeführte Nachbesserungsversuche und/oder die Beauftragung von Dritten zur Nachbesserung führen zum vollständigen Verlust der Garantie.

Ist ein Dekor seitens des Herstellers nicht mehr lieferbar, so wird auf gleichwertigen Ersatz aus dem aktuellen Lieferprogramm zurückgegriffen.

Bei Erbringung der Garantieleistung, verlängert sich nicht die Garantiedauer. Es wird keine neue Garantiefrist in Gang gesetzt.